INSURCONCEPTS

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Steueroptimierte Finanzkonzepte
für Juristen

Steueroptimierte Finanzkonzepte für Juristen

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Jahre Erfahrung

In der Beratung und Lösung der finanziellen Herausforderungen eines Juristen.

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Mandanten

wurden von Martin Petow und seinem Team der InsurConcepts bereits erfolgreich beraten.

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Millionen Euro

konnten so bereits für unsere Mandanten aus steuerlichen Vorteilen angelegt werden.

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„VERSORGUNGSWERK - Diese 5 Fehler macht jeder Anwalt bei seiner Vorsorge!“

Über uns

InsurConcepts - Unsere Geschichte und Mission

Seit über 11 Jahren helfe ich mit meinem Team Juristen durch Steueroptimierungen Vermögen mit durchschnittlich 27% mehr Kapital aufzubauen – ohne zusätzliche Risiken! Gleichzeitig schützen wir Dein Einkommen nachhaltig bei längerem krankheitsbedingten Ausfall mit exklusiven Spezialprodukten und prüfen auf Wunsch, welche Krankenversicherungsart die geeignetste für Dich ist.

Als InsurConcepts sind wir auf die Beratung und Absicherung von Juristen durch die Rahmenvertragspartner des DAV (Deutscher Anwaltverein), der DKV und der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) spezialisiert.

Das Problem

Die fünf Fehler beim Vermögensaufbau

Du verrennst Dich in eine Doppelbesteuerung

Dein Investment/ETF-Depot besparst Du aus bereits versteuertem Einkommen. Die Gewinne wiederum müssen ebenfalls versteuert werden. Durch Steueroptimierungen und Reinvestitionen aus Steuervorteilen generieren wir durchschnittlich 27% mehr Kapital als die klassische Direktanlage im ETF-Depot.

Du schützt Dein Vermögen nicht vor dem Zugriff Dritter

Gerätst Du finanziell in Schieflage (z.B. Insolvenz), ist Dein Vermögen nicht vor dem Zugriff der staatlichen Hand geschützt.

Du entnimmst frühzeitig Kapital und zerstörst Dir den Zinseszinseffekt und somit Deine Altersvorsorge

Flexibilität ist wichtig und so sparen viele eigenständig für das Alter, da das Versorgungswerk nur eine Grundsicherung darstellt. Die meisten schröpfen ihr Depot durch Entnahmen für Anschaffungen, jedoch nicht für Investitionen. Die Fondsgesellschaft Fidelity sagte hierzu; Die beste Performance legen die Depots hin, dessen Besitzer tot sind oder keinen Depotzugriff haben.

Keine Vermögensabsicherung vor unerwarteten Ereignissen

Solltest Du krankheitsbedingt berufsunfähig werden, wirst Du höchst-wahrscheinlich nicht mehr in der Lage sein, Dein Depot weiter zu besparen. Denn neben dem Depot, das evtl. als Altersvorsorge gedacht war, wird fortan nicht mehr in Dein Versorgungswerk eingezahlt, wodurch sich auch hier die eh schon niedrigen Leistung nochmals reduzieren.

Du holst Dir keinen Experten an Deine Seite

Durch eigenständiges Handeln und letztlich "das tun, was jeder tut" (Stichwort ETF-Depot), verlierst Du i.d.R. mehrere Hunderttausende Euro. Wir unterstützen seit über elf Jahren Anwälte bei der Lösung deren finanziellen Herausforderungen. Buche Dir jetzt Dein unverbindliches Expertengespräch!

Speziallösungen für Anwälte

Unsere Finanzkonzepte

Das Vollkonzept umfasst folgende Produkte und Leistungen: 

Steueroptimierter Vermögensaufbau:

  • Spezielle, mit dem DAV – Deutscher Anwaltverein entwickelte Produkte
  • Vermögensaufbau für mittel- als auch langfristige Anlagenhorizonte (Stichwort: halten des Lebensstandards im Alter)
  • Besonderer Fokus auf Steueroptimierung zur Wiederanlage von Steuervorteilen
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Vorziehen des geplanten Renteneintritts
 

Einkommensabsicherung:

Am Markt einzigartige, speziell für Anwälte, von Anwälten, konzipierte Berufsunfähigkeitsversicherung über die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV).

Highlights:

  • 0% Klagequote!
  • Ohne Vor- & Nachprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Betriebskostenabsicherung für Selbstständige
  • Krankentagegeld mit bis zu 60,38% Beitragsvorteil über den Rahmenvertrag des DAV – Deutscher Anwaltverein mit der DKV – Deutsche Krankenversicherung
  • Keine Wartezeiten
  • In vielen Tarifen Annahmezwang
 

Private Krankenversicherung:

Prüfung, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung samt steuerlicher Optimierung für Dich Sinn ergibt. Hier sorgt ebenfalls der Rahmenvertrag mit dem DAV – Deutscher Anwaltverein für immense Vorteile.

  • Sonderkonditionen über den Rahmenvertrag des DAV – Deutscher Anwalt Verein mit der DKV – Deutsche Krankenversicherung
  • Krankentagegeld mit bis zu 60,38% Beitragsvorteil
  • Keine Wartezeiten
  • In vielen Tarifen Annahmezwang
  • Absicherung von Gewinn und Betriebskosten über Tagegeld
  • Bis zu 520€ Tagessatz möglich im Sondertarif des Krankentagegeldes
  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht durch Versicherer
  • Steuerfreie Auszahlung
  • Sonderkonditionen auch für Familienmitglieder
  • Nahtloser Übergang ohne Nachprüfung von Tagegeld in BU der DANV
  • Steueroptimierung der KV-Situation (zusätzliche Ø 4.036€ Steuervorteil ohne Zusatzinvestitionen)
Unser steueroptimiertes Jura.Concept zielt auf die Wiederanlage von neuen Steuervorteilen ab, wodurch im Schnitt 27% mehr Kapital erwirtschaftet wird als im klassischen ETF- oder Aktiendepot.

Stell Dir vor, die Investitionen in Dein Investmentdepot sind zukünftig steuerlich voll absetzbar. Und die daraus entstehende Steuererstattung steht nun wiederum zur direkten Anlage in das eigene Depot zu Verfügung.

Highlights: 

  • Spezielle, mit dem DAV – Deutscher Anwaltverein entwickelte Produkte
  • Vermögensaufbau für mittel- als auch langfristige Anlagenhorizonte (Stichwort: halten des Lebensstandards im Alter)
  • Besonderer Fokus auf Steueroptimierung zur Wiederanlage von Steuervorteilen
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Planen und Simulieren des Ruhestandes mit Einbezug der Leistungen des Versorgungswerkes
  • Vorziehen des geplanten Renteneintritts

Am Markt einzigartige, speziell für Anwälte, von Anwälten, konzipierte Berufsunfähigkeitsversicherung über die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV).

Highlights:

  • 0% Klagequote
  • Ohne Vor- & Nachprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Betriebskostenabsicherung für Selbstständige
  • Krankentagegeld mit bis zu 60,38% Beitragsvorteil über den Rahmenvertrag des DAV – Deutscher Anwaltverein mit der DKV – Deutsche Krankenversicherung
  • Keine Wartezeiten
  • In vielen Tarifen Annahmezwang

Wir prüfen gemeinsam, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung samt steuerlicher Optimierung für Dich persönlich Sinn ergibt.

Hier sorgt ebenfalls der Rahmenvertrag mit dem DAV – Deutscher Anwaltverein für immense, exklusive Vorteile für Dich als Anwalt/Anwältin.

Highlights:

  • Sonderkonditionen über den Rahmenvertrag des DAV – Deutscher Anwalt Verein mit der DKV – Deutsche Krankenversicherung
  • Krankentagegeld mit bis zu 60,38% Beitragsvorteil
  • Keine Wartezeiten
  • In vielen Tarifen Annahmezwang
  • Absicherung von Gewinn und Betriebskosten über Tagegeld
  • Bis zu 520€ Tagessatz möglich im Sondertarif des Krankentagegeldes
  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht durch Versicherer
  • Steuerfreie Auszahlung
  • Sonderkonditionen auch für Familienmitglieder
  • Nahtloser Übergang ohne Nachprüfung von Tagegeld in BU der DANV
  • Steueroptimierung der KV-Situation (zusätzliche Ø 4.036€ Steuervorteil ohne Zusatzinvestitionen)

Darstellungsbeispiel

Steueroptimierten Vermögensaufbau verstehen

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„Egal wie weit der Weg ist, man muss den ersten Schritt tun.“
– Mao Tse-tung

Feedbacks

Was unsere Mandanten über uns sagen

Wir sind ausgezeichnet

Unsere Erfolge

Team

Wir sind Deine Experten

Martin Petow

Gründer und Geschäftsführer

Philip Wegner

Chefanalyst

Mirjam Petow

Analystin

Frank Lange

Experte für Unternehmerversorgung

Malte Leske

Leistungsservice

F.A.Q.

Hier beantworten wir Dir die wichtigsten Fragen

Unsere Expertise liegt in der jahrelangen Beratung und Betreuung von Anwälten und Anwältinnen in ganz Deutschland. Durch exklusive Spezialprodukte und Rahmenverträge bieten wir Dir die nachweislich beste Produktauswahl, die Du als Anwalt bekommen kannst.

Aktuell arbeiten wir daran, unsere Konzepte auch Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Dipl.-Kaufleuten anbieten zu können.

Wir haben uns auf folgende Berufsgruppen spezialisiert:

  • Rechtsanwälte / innen
  • Notare / innen
  • Patentanwälte / innen
  • Rechtsreferendare / innen
  • Syndici und Juristen / innen in der freien Wirtschaft
  • Rechtsassessoren / innen
  • Verbeamtete Juristen / innen
  • Richter / innen
  • Staatsanwälte / innen

Bewirb Dich auf ein unverbindliches Analysgespräch, in dem wir gegenseitig prüfen, was Dir wichtig ist und ob und wie wir Dich bei der Lösung Deiner finanziellen Herausforderung am besten unterstützen können.

Als erstes vereinbarst Du über einen der Button “Jetzt Expertengespräch sichern” Deinen persönlichen Termin mit der Auswahl Deines Wunschthemas. Nach Bestätigung Deines Wunschtermins führt einer unserer Analysten ein Erstgespräch mit Dir durch. In diesem Termin prüfen wir gegenseitig, wo Du aktuell stehst, wo Du Deine Herausforderungen siehst und ob und wir Dich am besten unterstützen können. Plane Dir hierfür bitte ca. 45 Minuten ein.

Danach folgt Deine persönliche Beratung via Zoom mit unserem Chefstrategen Martin Petow, in dem Dir Deine möglichen Lösungsszenarien aufgezeigt werden und Du alle Fragen stellen kannst, die Dir wichtig sind. 

Im Nachgang erhältst Du alle Beratungsunterlagen inkl. Deiner persönlichen Präsentation an die Hand, damit Du für Deinen nächsten Termin perfekt vorbereitet bist. In diesem werden Deine offenen Fragen geklärt und auch alle Zahlen finalisiert, sodass der Weg für eine gemeinsame Umsetzung und Partnerschaft geebnet ist.

Wir bitten sogar darum! Neben jährlichen Check-Up-Terminen stehen wir Dir jederzeit für Wünsche, Fragen und Anliegen zur Verfügung. Da nichts so planbar ist, wie das Unplanbare, ist ein ständiges Nachjustieren unbedingt erforderlich. Deswegen sind wir und unsere Konzepte auf maximale Flexibilität ausgelegt, um Dich in jeder Lebenslage perfekt begleiten zu können.

Lange Zeit konnte man sich auf die Leistungen des Versorgungswerkes verlassen. Aber inzwischen weiß man: 
Die Leistungen aus dem Versorgungswerk bilden lediglich ein Fundament.

Ohne zusätzliche Vorsorge entstehen existenzielle Versorgungslücken! Im Detail sieht es wie folgt aus:

Der Maximalbeitrag an das Versorgungswerk richtet sich nach dem offiziellen Beitragssatz der GRV i.H.v. 18,6% der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2022 bei 84.500€ in den alten Bundesländern und in den neuen bei 81.000€. Verdienst Du als Anwalt/Anwältin nun oberhalb der BBG, so sind Deine Einzahlungen an das Versorgungswerk auf 1.311,30€ (18,6% der BBG) pro Monat gedeckelt.

Dies bedeutet wiederum, dass auch die zu erwartenden Leistungen aus dem Versorgungswerk gedeckelt sind. Als Folge entsteht hierdurch besonders für “Besserverdiener” eine erhebliche Versorgungslücke, sowohl im Alter, als auch bei Berufsunfähigkeit! 

Je höher Dein Einkommen, desto tiefer der Fall! 

Hier die Gründe:

  • Die Versorgungswerke kämpfen genauso mit dem Niedrigzinsumfeld. Der Rechnungszins wird stetig korrigiert (gesenkt).
  • Das Renteneintrittsalter musste bereits von 65 auf 67 angehoben werden, was eine Rentenkürzung darstellt. Du zahlst länger ein und beziehst kürzer die Rentenzahlung.
  • Die Versorgungswerke kämpfen genauso mit Überalterung und kalkulieren bereits optimistisch damit, dass mehr Beitragszahler nachkommen, die das System nachfinanzieren.
  • Akademiker leben i.d.R. fünf Jahre länger – Renten müssen länger gezahlt werden.
  • Es gibt keine Insolvenzregelungen wie die Absicherung durch Protektor. Als das Versorgungswerk der Schornsteinfeger 2012 insolvent ging, hat ausnahmsweise der Staat eingegriffen.
  • Es gibt keinerlei Garantie auf die ausgewiesenen Leistungen! Wie dramatisch dieser Punkt sein kann, erlebten die Mitglieder des Versorgungswerks der Zahnärzte im Jahr 2003, als laufende Renten von einem auf das nächste Jahr um bis zu 50% gekürzt werden mussten!
  • Es gibt keinen Inflationsschutz!
  • Die Rentenberechnungen unterliegen den Annahmen des Rechnungszins, der Lebenserwartung der Mitglieder, Nachkommen von Neumitgliedern, Kostenquote, etc. Ändern sich diese Werte zum Negativen, werden die Renten gekürzt. Und dies geschieht aktuell regelmäßig.

Wie man sehen kann, ist das Versorgungswerk eine wichtige und tragende Säule, die jedoch stark krankt. Aus diesen Gründen bleibt die eigene Vorsorge zwingend notwendig. 

Bewirb Dich gerne auf ein Expertengespräch, um Dein persönliches Konzept zur Lösung zu erarbeiten.

Wir wissen: Von jedem verdienten Euro bleiben nach allen Steuern in Deutschland gerade mal 47,1 Cent übrig. Und mit einem Durchschnittseinkommen von 82.500€ liegt der Rechtsanwalt zwangsläufig im Spitzensteuersatz von 42%.
So „verschwindet“ über die Hälfte des Einkommens jeden Monat und jedes Jahr an den Staat. 

Und nun wird das verbliebene, steuergeschröpfte Netto mühsam investiert, z.B. in ETF, Aktien oder Fonds. Und was geschieht mit realisierten Gewinnen? Auch diese unterliegen wiederum der Abgeltungssteuer, wodurch ein Viertel Deiner Gewinne wieder an das Finanzamt abgehen.

Wie wäre es nun, wenn wir diese “Steuerlast” zu Deinem Vorteil nutzen? 

Durch effiziente Steueroptimierung, die gezielt auf den Vermögensaufbau angewandt wird, generierst Du mit unseren Konzepten im Schnitt 27% mehr Kapital – ohne zusätzliche Risiken. Hierbei wurde in den letzten elf Jahren eng mit ausgewählten Steuerberatern und Rechtsanwälten ein Konzept entwickelt, das – einfach gesagt – Steuervorteile, die Du bisher nicht kanntest, in Vermögen verwandelt.

Eine wichtige Frage. Denn viele verdrängen hierbei, dass es sich bei den Leistungsprognosen um Bruttowerte handelt, die noch durch Sozialabgaben, Steuern und Inflation reduziert werden.

Um Dir einige Größenordnungen zu nennen, haben wir hier drei Musterbeispiele:

Situation 1:

  • Altersrente Versorgungswerk: 3.488€
  • Gesetzl. freiwillig krankenversichert
  • Zeit bis zur Rente mit 67: 30 Jahre
 

Die 3.488€ unterliegen noch folgenden Abzügen:

./. Gesamtsteuer: 301,02€
./. SV-Beiträge: 669,70€
= Nettorente vor Inflation: 2.517€
= Nettowert bei 2% Inflation: 1.380,67€

Situation 2:

  • Altersrente Versorgungswerk: 2.890€
  • Gesetzl. Pflicht krankenversichert
  • Zeit bis zur Rente mit 67: 24 Jahre
 

Die 2.890€ unterliegen noch folgenden Abzügen:

./. Gesamtsteuer: 163,05€
./. SV-Beiträge: 505,63€
= Nettorente vor Inflation: 2.221,32€
= Nettowert bei 2% Inflation: 1.373,97€

Situation 3:

  • Altersrente Versorgungswerk: 3.895€
  • Privat krankenversichert
  • Zeit bis zur Rente mit 67: 27 Jahre
 

Die 3.895€ unterliegen noch folgenden Abzügen:

./. Gesamtsteuer: 354,89€
./. SV-Beiträge: 910,25€ (833€ entfallen auf PKV/Pflege)
= Nettorente vor Inflation: 2.629,86€
= Nettowert bei 2% Inflation: 1.531,91€

Speziell der stille Raub durch die Inflation ist gravierend.

Aus diesem Grund kommt auch der Versorgungswerkrentner nicht um eine zusätzliche Altersvorsorge drum rum. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Rechnungszinsen stetig reduziert werden, wodurch auch die Leistungen geringer ausfallen, als noch vor wenigen Jahren.

Unserer Erfahrung nach nur dann, wenn der Gesundheitszustand keinen Abschluss von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen erlaubt. Denn neben der Erhöhung der Leistungen der Altersrente, kann auch so der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden. In nahezu allen anderen Fällen, sind alternative Anlageprodukte deutlich effizienter. Ein Beispiel kann hier die sog. Basis-Rentenversicherung sein. Sie ist u.A. steuerlich voll förderfähig und für Anwälte gibt es ebenfalls einen Spezialtarif mit exklusiven Mehrleistungen.  

Hier unterscheiden sich die Bedingungen je nach Versorgungswerk.

Das Versorgungswerk NRW zahlt beispielsweise erst eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Du “als Mitglied auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Zeit oder auf Dauer nur noch in der Lage bist, im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich zu arbeiten.” 

Während die Satzung der Bayrischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung die Definition “Berufsunfähigkeit” wie folgt auslegt:

“Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mitglied infolge von Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen oder im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben.

Es muss eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen.” 

Neben den i.d.R. viel zu geringen Leistungen des Versorgungswerkes, sorgen auch die jeweiligen Satzungen dafür, dass eine “Qualifikation” für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente sehr erschwert wird. 

Dies zeigt sich auch durch den wohl bekanntesten Prozess eines Strafverteidigers mit einer schizoaffektiven Panikstörung, der gegen sein Versorgungswerk klagte und verlor. (OVG Münster, Urteil v. 14.12.2011, 17 A 395/10)

  1. Die abgesicherte Rente sollte immer mindestens die Lebenshaltungskosten abdecken. Idealerweise lässt man sogar die BU-Rente des Versorgungswerkes außen vor, da die Kriterien für den Bezug sehr streng sind, siehe “Wann gelte ich als Anwalt lt. Versorgungswerk als berufsunfähig?”

  2. Nicht nur die sog. “Abstrakte Verweisbarkeit”, sonder auch die sog. “Konkrete Verweisbarkeit” sollte zu 100% ausgeschlossen sein.

  3. Es sollte ebenfalls auf die Nachprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse verzichtet werden.

  4. Vertrags- und Leistungsdauer sollten bis zum Renteneintritt versichert sein.

  5. Es sollte eine Garantie für den nahtlosen Übergang aus Krankentagegeldbezug zum Bezug der Berufsunfähigkeitsrente gegeben sein.

  6. Gesundheitsangaben müssen stets vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es bietet sich an, die Akte des Hausarztes anzufordern und mit einzureichen. Dies erleichtert die Leistungsbeantragung immens.

  7. Als Jurist solltest Du unbedingt den einzigen Berufsunfähigkeitsschutz der DANV wählen, der speziell von Juristen, für Juristen entwickelt wurde. Das Bedingungswerk ist genau auf den Beruf des Anwalts abgestimmt, was zu der unglaublich Klagequote von 0% führt.

Hast Du darüber hinaus Fragen, sprich uns gerne jederzeit vertrauensvoll an oder buche Dir Dein Expertengespräch.

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